Abschaffung der Lebenslangen AHV Witwenrente
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2024 beschlossen, die lebenslange AHV‑Witwenrente (bzw. Hinterlassenenrente) abzuschaffen und die entsprechende Gesetzesvorlage ans Parlament überwiesen.
Aktuelles Update zur AHV-Witwenrente
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2024 eine Revision des AHV-Gesetzes beschlossen, mit welcher die lebenslange AHV-Witwenrente schrittweise abgeschafft und die Hinterlassenenrenten grundsätzlich neu ausgerichtet werden. Ziel ist es, Witwen und Witwer gleich zu behandeln und die Leistungen stärker auf die Betreuungs- und Erziehungsphase der Kinder auszurichten.
Was hat der Bundesrat beschlossen?
Mit der Botschaft zur «Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG): Anpassung der Witwen- und Witwerrenten» schlägt der Bundesrat unter anderem folgende Änderungen vor:
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Lebenslange AHV-Witwenrenten sollen abgeschafft werden.
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Witwen und Witwer sollen künftig grundsätzlich nur noch bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine AHV-Hinterlassenenrente erhalten.
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Die Hinterlassenenrenten werden stärker auf die Zeit ausgerichtet, in der Kinder betreut und erzogen werden.
Hintergrund des Entscheids
Auslöser der Revision ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern im schweizerischen AHV-Recht beanstandet hat. Die Schweiz ist verpflichtet, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Zugleich soll mit der Reform dem steigenden Finanzierungsbedarf der AHV sowie dem Konsolidierungsauftrag für die Bundesfinanzen Rechnung getragen werden.
Was bedeutet das für bestehende Witwenrenten?
Die geplante Revision sieht Übergangsbestimmungen für bereits laufende Renten vor:
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Verwitwete Personen, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits das 55. Altersjahr vollendet haben, sollen ihre laufende Hinterlassenenrente grundsätzlich weiter beziehen können.
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Für Verwitwete unter 55 Jahren ohne unterhaltsberechtigte Kinder ist vorgesehen, dass laufende Witwen- oder Witwerrenten innerhalb einer Übergangsfrist (voraussichtlich zwei Jahre) aufgehoben werden.
Die genaue Ausgestaltung der Übergangsregelungen hängt vom definitiven Gesetzestext und den Beschlüssen von National- und Ständerat ab.
Wie geht es weiter im Gesetzgebungsprozess?
Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom 23. Oktober 2024 die Gesetzesvorlage und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Nun sind National- und Ständerat am Zug, über die Revision des AHVG zu beraten und den endgültigen Gesetzestext zu beschliessen.
Erst danach wird das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen festgelegt. Es ist mit einer gestaffelten Umsetzung und Übergangsfristen zu rechnen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
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Prüfen, ob aktuell bereits eine Witwen- oder Witwerrente bezogen wird und in welche Alters- bzw. Übergangskategorie man fällt.
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Allfällige Informationsschreiben der Ausgleichskassen sorgfältig lesen und aufbewahren.
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Bei Unklarheiten frühzeitig fachkundige Beratung einholen, insbesondere wenn eine künftige Aufhebung der Rente oder eine Änderung der Anspruchsdauer im Raum steht.
Unsere Dienstleistung: Wir verfolgen die rechtlichen Entwicklungen laufend und unterstützen Sie oder Ihre Ehefrau/Ihren Ehemann dabei, die individuellen Ansprüche korrekt zu klären und die notwendigen Schritte gegenüber den zuständigen Schweizer Behörden vorzunehmen.