Die Schweizer Witwenrente
Schritt für Schritt für Sie erklärt.
Option 2: Witwenrente Nachsorge
Sollte Ihr Ehemann bereits verstorben sein, stehen wir Ihnen zur Seite, um die Rentenansprüche für Sie zu prüfen und die notwendigen Anträge bei den zuständigen Stellen in der Schweiz einzureichen. Da dieser Prozess eine intensivere Dokumentenbeschaffung und die Suche nach der richtigen Pensionskasse erfordert, sind hier die Kosten aufgrund des erhöhten Aufwands höher.
Option 2
Witwen Witwenrente Nachsorge
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Ihr Schweizer Ehemann oder Ihr geschiedener Schweizer Ehemann ist gestorben. Und Sie wollen wissen, ob Sie ein Anrecht auf eine Rente haben oder nicht.
Dann kontaktieren Sie uns, dies ist unverbindlich und kostenlos für Sie.
Schritt 2: Prüfung auf Anrecht zu einer Rente
In einem persönlichen Telefongespräch oder via Whats App oder Skype überprüfen wir anhand der Informationen von Ihnen, ob Sie ein Anrecht auf eine Rente oder mehrere Renten haben oder nicht.
Falls kein Anrecht vorhanden ist: Bedanken wir uns und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Schritt 3: Vertrag und erste Rechnung
Falls wir denken dass Sie ein Anrecht auf eine Witwenrente haben:
Senden wir Ihnen einen Dienstleistungsvertrag für unsere Arbeit, zusammen mit einer Rechnung für eine Akonto Zahlung zu.
Kostenvorschuss:
AHV / IV 400 CHF
Pensionskasse 600 CHF
Zusammen 970 CHF
Schritt 4: Prüfung der Dokumente
Wir senden Ihnen eine Liste der erforderlichen Dokumente zu. Dazu gehören möglicherweise Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden (falls zutreffend), Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und andere relevante Unterlagen. Diese Unterlagen senden Sie uns per Post oder per E-Mail zu. Wir überprüfen sorgfältig alle eingereichten Dokumente, um sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Informationen haben.
Falls etwas fehlt oder unklar ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um weitere Informationen anzufordern oder Unklarheiten zu klären.
Schritt 4.1: Suche nach der Pensionskasse
Falls wir der Meinung sind, dass Ihr verstorbener Mann, aufgrund Ihrer Informationen wahrscheinlich neben der staatlichen Altersversicherung auch bei einer privaten Altersversicherung versichert war. Und Sie ein Anrecht auf eine zusätzliche Rente haben, beginnen wir mit der Suche nach dieser privaten Altersversicherung. Diesen Service stellen wir separat in Rechnung.
Schritt 5: Beantragung der Rentenauszahlung
Sobald wir alle Informationen zusammen haben. Beantragen wir in Ihrem Namen die Rente. Welche auf Ihr Konto ausbezahlt wird. Die Kommunikation mit den Schweizer Behörden erfolgt auf Deutsch und mit Ihnen in Ihrer Landessprache. Der Fortschritt des Antrags wird kontinuierlich überwacht, und Sie erhalten regelmäßige Updates zu allen relevanten Entwicklungen. Es wird für regelmäßigen Kontakt gesorgt, bis die Rentenauszahlung erfolgreich auf Ihr lokales Konto erfolgt ist.
Schritt 6: Schlussrechnung
Nachdem Sie die erste Monatsrente von den schweizerischen Sozialversicherungen (AHV / IV) oder von einer privaten Versicherung erhalten haben, ist unsere Tätigkeit abgeschlossen.
Eine Abschlussrechnung wird dann ausgestellt, die 10% der jeweils ersten erhaltenen Zahlung beträgt.