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Die Schweizer Witwenrente 

Schritt für Schritt für Sie erklärt.

Es gibt zwei unterschiedliche Optionen. 

 

Bei Option 1 lebt der Ehemann, und der Witwen-Rente Service wird als Vorsorgeauftrag abgeschlossen. Damit beim Tod des Ehemannes die Lebenspartnerin schnell und unkompliziert die Rente oder die Renten bekommt.

Bei Option 2 ist der Ehemann bereits gestorben. Und wir prüfen und beantragen für die Witwe die Rente bei den verschiedenen Stellen in der Schweiz. Da diese Option mit mehr Aufwand bei der Dokumentenbeschaffung und der Suche nach der richtigen Pensionskasse ist, sind bei dieser Option auch die Kosten höher.        

Option 1 

Witwenrente Vorsorgeauftrag 

Schritt 1: Kontaktaufnahme

Die Kunde entscheidet sich, uns als Rentenmakler zu beauftragen für seine Frau.

Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und teilen uns Ihr Interesse mit.

 

Schritt 2: Prüfung auf Anrecht zu einer Rente

In einem persönlichen Telefongespräch oder bei Whats App oder Skype überprüfen wir anhand der Informationen der Kundin, ob sie ein Anrecht auf eine Rente hat oder nicht.

Falls kein Anrecht vorhanden ist: Bedanken wir uns und wünschen alles Gute.

 

Schritt 3: Vertrag und erste Rechnung

 Falls ein Sie Anrecht auf eine Witwenrente haben: Senden wir einen Dienstleistungsvertrag für unsere Arbeit zusammen mit einer Rechnung für einen Betrag im Voraus zu. 

Kostenvorschuss:  

AHV / IV                            300 CHF

Pensionskasse             450 CHF 

Zusammen                     750 CHF

 

Und die Kundin sendet uns den Vertrag unterschrieben zurück, zusammen mit dem Beleg der Zahlung. Sobald wir den Zahlungseingang erhalten haben, bestätigen wir dies der Kundin und beginnen mit Schritt 4.

 

Schritt 4: Prüfung der Dokumente

Wir senden der Kundin eine Liste der erforderlichen Dokumente zu.  

Die Kundin sammelt alle relevanten Dokumente aus ihrer Ehe mit ihrem Schweizer Ehemann. Dazu gehören möglicherweise Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden (falls zutreffend), Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und andere relevante Unterlagen. Die Kundin sendet uns diese Dokumente per Post oder per E-Mail zu. Wir überprüfen sorgfältig alle eingereichten Dokumente, um sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Informationen haben. Falls etwas fehlt oder unklar ist, setzen wir uns mit der Kundin in Verbindung, um weitere Informationen anzufordern oder Unklarheiten zu klären.

 

Schritt 5: Beantragung der Rentenauszahlung

Die Rentenauszahlung wird im Namen der Kundin bei den zuständigen Stellen in der Schweiz beantragt. Die Kommunikation mit den Schweizer Behörden erfolgt auf Deutsch und mit der Kundin in ihrer Landessprache.

Der Fortschritt des Antrags wird kontinuierlich überwacht, und die Kundin erhält regelmäßige Updates zu allen relevanten Entwicklungen. Es wird für regelmäßigen Kontakt gesorgt, bis die Rentenauszahlung erfolgreich auf ihr lokales Konto erfolgt ist.

 

Schritt 6: Schlussrechnung

Sobald die Kundin die erste Monatsrente von den schweizerischen Sozialversicherungen (AHV / IV) oder von einer privaten Versicherung erhält, ist unsere Tätigkeit abgeschlossen. 

 

Option 2

Witwenrente Service 

Schritt 1: Kontaktaufnahme

Ihr Schweizer Ehemann oder Ihr geschiedener Schweizer Ehemann ist gestorben. Und Sie wollen wissen, ob Sie ein Anrecht auf eine Rente haben oder nicht. Dann kontaktieren Sie uns,

dies ist unverbindlich und kostenlos.    

 

Schritt 2: Prüfung auf Anrecht zu einer Rente

In einem persönlichen Telefongespräch oder via Whats App oder Skype überprüfen wir anhand der Informationen von Ihnen, ob Sie ein Anrecht auf eine Rente haben oder nicht.

Falls kein Anrecht vorhanden ist: Bedanken wir uns und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Schritt 3: Vertrag und erste Rechnung

Falls Sie ein Anrecht auf eine Witwenrente haben: Senden wir einen Dienstleistungsvertrag für unsere Arbeit zusammen mit einer Rechnung für eine Akonto Zahlung zu.

 

Kostenvorschuss:  

AHV / IV                            450 CHF

Pensionskasse             600 CHF 

Zusammen                     1050 CHF

Schritt 4: Prüfung der Dokumente

Wir senden Ihnen eine Liste der erforderlichen Dokumente zu.  Dazu gehören möglicherweise Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden (falls zutreffend), Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und andere relevante Unterlagen. Diese Unterlagen senden Sie uns per Post oder per E-Mail zu. Wir überprüfen sorgfältig alle eingereichten Dokumente, um sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Informationen haben.

 

Falls etwas fehlt oder unklar ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um weitere Informationen anzufordern oder Unklarheiten zu klären.

Schritt 4.1: Suche nach der Pensionskasse

Falls wir der Meinung sind, dass Ihr verstorbener Mann aufgrund Ihrer Informationen wahrscheinlich bei einer Pensionskasse versichert war und Sie ein Anrecht auf eine zusätzliche Rente haben, beginnen wir mit der Suche nach dieser Pensionskasse. Diesen Service stellen wir separat in Rechnung.      

 

Schritt 5: Beantragung der Rentenauszahlung

Wir beantragen die Rentenauszahlung auf Ihr Konto von der staatlichen AHV Kasse. Als auch von der Pensionskasse. Die Kommunikation mit den Schweizer Behörden erfolgt auf Deutsch und mit Ihnen in Ihrer Landessprache.

Der Fortschritt des Antrags wird kontinuierlich überwacht, und Sie erhalten regelmäßige Updates zu allen relevanten Entwicklungen. Es wird für regelmäßigen Kontakt gesorgt, bis die Rentenauszahlung erfolgreich auf Ihr lokales Konto erfolgt ist.

Schritt 6: Schlussrechnung

Nachdem Sie die erste Monatsrente von den schweizerischen Sozialversicherungen (AHV / IV) oder von einer privaten Versicherung erhalten haben, ist unsere Tätigkeit abgeschlossen.

Eine Abschlussrechnung wird dann ausgestellt, die 20% der jeweils ersten erhaltenen Rente beträgt.

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