Bedingungen für eine Witwenrente der AHV / IV
Wann steht mir als verheiratete Frau eine Witwenrente zu?
Sind Sie verheiratet und Ihr Ehepartner ist verstorben, besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente der AHV oder IV , falls;
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Wenn Sie zum Zeitpunkt des Versterbens Ihres Ehepartners mindestens ein Kind haben, gleich welchen Alters (bis max. 18 Jahre), steht Ihnen eine Witwenrente zu. Zu den Kindern zählen auch die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder des verstorbenen Ehegatten, die aufgrund seines Todes anspruchsberechtigt für eine Waisenrente sind. Diese Regelung erstreckt sich ebenso auf Pflegekinder, die von den Ehegatten gemeinsam betreut wurden, sofern sie nach der Verwitwung von Ihnen adoptiert werden. Eine Witwe mit Kind ist zudem die Ehefrau der Mutter, falls sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war und das Kind gemäß den Vorschriften des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt wurde, wodurch ein Kindsverhältnis besteht (Art. 255a Abs. 1 ZGB).
Oder
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Sie haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Bei mehreren Ehen werden die Ehejahre zusammengezählt. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen, die durch die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft entstanden sind, zählt die Dauer der eingetragenen Partnerschaft ebenfalls zu den Ehejahren hinzu.
Zusammengefasst:
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Falls keine Kinder vorhanden sind, müssen Sie mindestens 45 Jahre alt sein.
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Falls Kinder vorhanden sind, ist kein bestimmtes Alter vorgeschrieben.
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Die Ehe muss mindestens 5 Jahre gedauert haben.
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Die Witwenrente beträgt maximal 80 % der Altersrente des Ehepartners.
Der Anspruch auf die Witwenrente erlischt bei einer Wiederverheiratung.
AHV / IV Gebäude Schwyz von Zehnder, Benno BSS Architekten AG, Simon Steiner 2019 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)
Unter Umständen, haben Sie als von einem Schweizer, geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente.
Sie sind geschieden von einem Schweizer und Ihr geschiedener Ehepartner ist verstorben? Es besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente der AHV oder IV, falls;
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Sie Kinder haben und Ihre geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, oder
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Sie zum Zeitpunkt der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die Ehe ebenfalls mindestens zehn Jahre gedauert hat, oder
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Ihr jüngstes Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem Sie das Alter von 45 Jahren erreicht haben.
Zusammengefasst:
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Die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre und Sie haben Kinder.
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Die Ehe dauerte mindestens 10 Jahre und Sie waren zum Zeitpunkt der Scheidung 45 Jahre alt oder älter.
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Ihr jüngstes Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem Sie das Alter von 45 Jahren erreicht haben.
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Die Witwenrente beträgt maximal 80 % der Altersrente des Ehepartners.
Der Anspruch auf die Witwenrente erlischt bei einer Wiederverheiratung.