Die Schweizer Witwenrente
Schritt für Schritt für Sie erklärt.
Option 1: Vorsorge für den Ernstfall
In dieser Option leben Sie und Ihr Ehepartner, und unser Service wird als Vorsorgeleistung abgeschlossen. Im Falle des Todes Ihres Partners kümmern wir uns schnell und unkompliziert um die Beantragung Ihrer Witwenrente oder anderer Rentenleistungen. So können Sie sicher sein, dass alles rechtzeitig und ohne Schwierigkeiten geregelt wird.
Option 1
Witwenrente Vorsorgeauftrag
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Die Kunde entscheidet sich, uns als Witwenrente Vorsorgebeauftragter zu beauftragen für seine Frau.
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und teilen uns Ihr Interesse mit.
Schritt 2: Prüfung auf Anrecht zu einer Rente
In einem persönlichen Telefongespräch oder bei WhatsApp oder Skype überprüfen wir anhand Ihrer Informationen, ob Ihre Frau ein Anrecht auf eine Rente hat oder nicht. Und beraten Sie mit allen Informationen. Falls kein Anrecht vorhanden ist: Bedanken wir uns und wünschen alles Gute.
Schritt 3: Vertrag und Preise
Falls Ihre Frau ein Anrecht auf eine Witwenrente hat, und Sie Interesse haben, mit uns zusammen zu arbeiten: Senden wir einen Dienstleistungsvertrag für unsere Arbeit zusammen mit einer Rechnung für einen Betrag im Voraus zu.
Preise:
300 CHF AHV / IV Rente
450 CHF BVG Rente
730 CHF AHV / IV und BVG zusammen
Und Sie senden uns den Vertrag unterschrieben zurück, zusammen mit dem Beleg der Zahlung. Sobald wir den Zahlungseingang erhalten haben, bestätigen wir dies und beginnen mit Schritt 4.
Schritt 4: Prüfung der Dokumente
Wir senden Ihnen eine Liste der erforderlichen Dokumente und Informationen zu.
Sie sammeln alle relevanten Dokumente und Informationen. Dazu gehören möglicherweise Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden (falls zutreffend), Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und andere relevante Unterlagen. Und senden uns diese Dokumente per Post, eingeschrieben oder per E-Mail zu. Wir überprüfen sorgfältig alle eingereichten Dokumente, um sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Informationen haben. Falls etwas fehlt oder unklar ist, setzen wir uns mit Ihnen oder Ihrer Frau in Verbindung, um weitere Informationen anzufordern oder Unklarheiten zu klären.
Schritt 5: Anträge und Sicherung
Wir stellen alle geforderten Unterlagen in der richtigen Reihenfolge zusammen und senden Ihnen die ausgefüllten Anträge mit Ihren Informationen zur Kontrolle und Unterschrift – ohne Datum. Anschliessend archivieren wir alle Unterlagen sicher. Im Todesfall sendet uns Ihre Ehefrau den Totenschein (Death Certificate) zu, damit wir den Antrag auf Rentenzahlung einsenden und abschliessen können.
Schritt 6:
Die Kommunikation mit den Schweizer Behörden erfolgt auf Deutsch, während wir mit Ihrer Frau in ihrer Landessprache kommunizieren. Der Fortschritt des Antrags wird wöchentlich kontinuierlich überwacht, und die Kundin erhält regelmäßige Updates zu allen relevanten Entwicklungen. Wir sorgen für regelmäßigen Kontakt, bis die Rentenauszahlung erfolgreich auf das lokale Konto Ihrer Frau erfolgt ist.
Schritt 6: Schlussrechnung
Sobald die Kundin die erste Monatsrente von den schweizerischen Sozialversicherungen (AHV / IV) oder von einer privaten Versicherung erhält, ist unsere Tätigkeit abgeschlossen. Zum Abschluss erhält Ihre Frau eine Schlussrechnung über 5% der Auszahlung.