Ausgangslage
Viele Schweizer und Schweizerinnen sind mit Partnern aus dem Ausland verheiratet. Falls die Ehe mindestens 5 Jahre besteht und die oder Partnerin beim Tod des Schweizers mindestens 45 Jahre alt ist. Oder wenn Kinder (bis 18 Jahre) vorhanden sind. Hat die ausländische Partnerin ein Recht auf eine Witwenrente vom Schweizer Staat von 80% seiner Altersrente.
Problematik
Beim Tod des Schweizer Partners meldet sich jedoch niemand bei der ausländischen Partnerin. Und viele ausländische Frauen sprechen kein Englisch, und Deutsch noch viel weniger. Auch ist die Kommunikation mit den Schweizer Ämtern, umständlich und kompliziert und es kann zwischen den einzelnen Schritten eines Antrages Wochen oder Monate dauern.
Lösung
Wir bieten Ihnen einen einfachen und effektiven Service an. Zu Lebenszeiten des Schweizer Partners. Organisieren wir zusammen mit Ihnen die erforderlichen Dokumente und speichern diese bei uns ab. Nach dem Tod des Schweizer Partners kontaktiert uns die Witwe und kommuniziert in Ihrer Landessprache mit uns. Wir reichen den gespeicherten Antrag bei der Behörde ein, und folgen diesem bis zur Auszahlung an die Witwe.
Unsere Zusammenarbeit Schritt für Schritt
Schritt 1: Kommunikation
Sie füllen das Kontaktformular aus, und wir senden Ihnen einen Fragebogen zu. Diesen Fragebogen senden Sie uns mit Ihren Antworten zurück. Nun vereinbaren wir mit Ihnen, ein Beratungsgespräch wo wir mit Ihnen in Deutsch und mit Ihrer Partnerin in Ihrer Landessprache sprechen. Und erklären, wo wir Ihnen helfen können und was wir von Ihnen benötigen.
Schritt 2: Schriftliches
Wir senden Ihnen einen einseitigen einfachen Dienstleistungsvertrag, wo beschrieben steht, was wir für Sie und Ihre Frau erledigen und was Sie uns wann dafür bezahlen. Zusammen mit der ersten Rechnung. Nach Erhalt des Vertrages und dem Zahlungsnachweis, senden wir Ihnen die Liste der benötigten Informationen und Dokumente zu.
Schritt 3: Antrag & Speicherung
Nach Erhalt Ihrer Informationen und Dokumente. Füllen wir den Antrag im Namen ihrer Frau aus und tragen uns ein als Bevollmächtigte für die Kommunikation ein. Und speichern den Antrag und die Dokumente bei uns.
Schritt 4: Einreichung und Auszahlung
Nach Ihrem Tod meldet sich Ihre Frau bei uns. Und sendet uns noch den Totenschein (Certificate of Death) zu. Bei Fragen und Hilfe zur Witwenrente kann uns Ihre Frau jederzeit gerne anrufen. Wir beantragen für Sie die Rente auf Ihr Konto. Nach Zahlungseingang der ersten Rente senden wir Ihrer Frau unsere Abschlussrechnung zu.
Über uns
Wir sind ein kleines internationales Team aus verschiedenen Nationen und einigen Schweizern. Wir bieten seit dem Jahr 2006 Internationale Hilfe und Beratung zu verschiedenen Themen an für Ausländer und für Schweizer auf der ganzen Welt. Wir sprechen neben Deutsch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Thailändisch auch Chinesisch. Und setzten uns jeden Tag mit ganzem Herzen für unsere Kunden ein.
Wir garantieren
01
Professionalität
02
Genauigkeit
03
Zuverlässigkeit
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