The Swiss widow’s pension
Explained for you step by step.
There are two different options.
In option 1 , the husband is alive and the widow's pension service is concluded as a precautionary directive. This means that when the husband dies, the life partner receives the pension or pensions quickly and easily.
In option 2, the husband has already died. And we check and apply for the pension for the widow at the various offices in Switzerland. Since this option involves more effort in obtaining documents and finding the right pension fund, the costs are also higher with this option.
Unabhängig von Ihrer Situation bieten wir Ihnen einen vertrauensvollen und professionellen Service, der Sie in jeder Phase bestmöglich unterstützt.
Option 1
Widow’s pension precautionary order
Option 1: Vorsorge für den Ernstfall
In dieser Option leben Sie und Ihr Ehepartner, und unser Service wird als Vorsorgeleistung abgeschlossen. Im Falle des Todes Ihres Partners kümmern wir uns schnell und unkompliziert um die Beantragung Ihrer Witwenrente oder anderer Rentenleistungen. So können Sie sicher sein, dass alles rechtzeitig und ohne Schwierigkeiten geregelt wird.
1. Kontaktaufnahme
Wir erklären Ihnen alles bei einem persönlichen Gespräch. Bei uns im Office oder per Videoschaltung oder mit Whats app.
2. Prüfung
Wir prüfen anhand Ihrer Informationen, ob Ihre Partnerin ein Anrecht auf eine Rente hat oder nicht.
3. Vertrag
Wir senden Ihnen einen Dienstleistungsvertrag zusammen mit einer Rechnung per Vorkasse zu.
4. Dokumente & Formular
Die Kundin sendet uns alle Dokumente und Informationen gemäß einer Liste zu. Anschließend schicken wir ihr den Antrag zur Unterschrift und archivieren die Unterlagen bei uns.
5. Antrag einreichen
Der Rentenantrag wird gestellt, die Kommunikation mit der Kundin erfolgt in Ihrer Muttersprache. Die Kundin erhält regelmäßige Updates bis zur Auszahlung.
6. Schlussrechnung
Unsere Tätigkeit endet, sobald die Witwe die erste Monatsrente erhält. Danach senden wir ihr die Schlussrechnung.
Preise Vorsorgeauftrag:
AHV / IV 300 CHF
Pensionskasse 450 CHF
Und 10% der ersten Rente.
update 30.10.2024
Option 2
Widow’s pension service
Option 2: Witwen Support
Sollte Ihr Ehemann bereits verstorben sein, stehen wir Ihnen zur Seite, um die Rentenansprüche für Sie zu prüfen und die notwendigen Anträge bei den zuständigen Stellen in der Schweiz einzureichen. Da dieser Prozess eine intensivere Dokumentenbeschaffung und die Suche nach der richtigen Pensionskasse erfordert, sind hier die Kosten aufgrund des erhöhten Aufwands höher.
1. Kontaktaufnahme
Wir erklären Ihnen alles bei einem persönlichen Gespräch, in Ihrer Muttersprache. Bei uns im Office oder per Videoschaltung oder mit Whats app oder Line.
2. Vertrag und Rechnung
Wir senden Ihnen einen Dienstleistungsvertrag zusammen mit einer 1. Rechnung zu. Welche Sie uns per Vorkasse überweisen.
3. Dokumente
Sie senden uns alle vorhanden Dokumente zu Ihrem verstorbenen Schweizer Ehemann.
Wir prüfen, ob eine Rente der 1. der 2. oder der 3. Säule in der Schweiz vorhanden ist.
4. Suche und Prüfung
Wir prüfen eine mögliche Rente der staatlichen AHV / IV, und der rund 1700 privaten und öffentlichen BVG Einrichtungen der Schweiz. Auf eine Rente für Sie.
5. Antrag und Auszahlung
Wir beantragen im Namen der Kundin die Rente, welche auf Ihr Konto überwiesen wird. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern.
4. Schlussrechnung
Nach Erhalt der ersten Zahlung der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist unsere Arbeit beendet. Und wir stellen eine Abschlussrechnung von 20 % der ersten ersten beiden erhaltenen Überweisungen in Rechnung.
Preise:
AHV / IV 600 CHF
Pensionskasse 1200 CHF
Und 20% der ersten 2 Renten.
update 30.10.2024