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Swiss widows pension advisor, Federal Palace in the background with Swiss flag

Widows pension

Safe and Easy

receive a widow’s pension.

Ausgangslage

Viele Schweizer und Schweizerinnen sind mit Partnern aus dem Ausland verheiratet. Falls die Ehe mindestens 5 Jahre besteht und die oder Partnerin beim Tod des Schweizers mindestens 45 Jahre alt ist. Oder wenn Kinder (bis 18 Jahre) vorhanden sind. Hat die ausländische Partnerin ein Recht auf eine Witwenrente vom Schweizer Staat von 80% seiner Altersrente.  

Problematik

Beim Tod des Schweizer Partners meldet sich jedoch niemand bei der ausländischen Partnerin. Und viele ausländische Frauen sprechen kein Englisch, und Deutsch noch viel weniger. Auch ist die Kommunikation mit den Schweizer Ämtern, umständlich und kompliziert und es kann zwischen den einzelnen Schritten eines Antrages Wochen oder Monate dauern.   

Lösung

Wir bieten Ihnen einen einfachen und effektiven Service an. Zu Lebenszeiten des Schweizer Partners. Organisieren wir zusammen mit Ihnen die erforderlichen Dokumente und speichern diese bei uns ab. Nach dem Tod des Schweizer Partners kontaktiert uns die Witwe und kommuniziert in Ihrer Landessprache mit uns. Wir reichen den gespeicherten Antrag bei der Behörde ein, und folgen diesem bis zur Auszahlung an die Witwe.   

Our work

communication

We communicate in German with the compensation fund and/or the pension fund in Switzerland and in Thai with our customers in Thailand and around the world. We communicate by phone with Line as well as by email or via Skype and Zoom.

Schritt 2: Schriftliches 

Wir senden Ihnen einen einseitigen einfachen Dienstleistungsvertrag, wo beschrieben steht, was wir für Sie und Ihre Frau erledigen und was Sie uns wann dafür bezahlen. Zusammen mit der ersten Rechnung. Nach Erhalt des Vertrages und dem Zahlungsnachweis, senden wir Ihnen die Liste der benötigten Informationen und Dokumente zu.       

Schritt 3: Antrag & Speicherung

Nach Erhalt Ihrer Informationen und Dokumente. Füllen wir den Antrag im Namen ihrer Frau aus und tragen uns ein als Bevollmächtigte für die Kommunikation ein. Und speichern den Antrag und die Dokumente bei uns.           

Schritt 4: Einreichung und Auszahlung 

Nach Ihrem Tod meldet sich Ihre Frau bei uns. Und sendet uns noch den Totenschein (Certificate of Death) zu. Bei Fragen und Hilfe zur Witwenrente kann uns Ihre Frau jederzeit gerne anrufen. Wir beantragen für Sie die Rente auf Ihr Konto. Nach Zahlungseingang der ersten Rente senden wir Ihrer Frau unsere Abschlussrechnung zu.      

About Us

We are a small team of Thai and Swiss people who have been offering help and advice on various topics in Thailand and Switzerland since 2006. We speak Swiss German, Thai and English, and we put our whole heart into helping our customers every day.

We guarantee

 

01

professionalism

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accuracy

03

reliability

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